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Bundesprüfstelle bricht Anhörung ab – Mahlers Buch nicht auf dem Index

Die für den vergangenen Donnerstag, den 11. Juni, vor dem 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angesetzte Anhörung im Rahmen des Indizierungsverfahrens gegen Horst Mahlers Buch „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ wurde überraschend ergebnislos abgebrochen.

Obwohl das Gremium vollzählig zusammengetreten war, fand weder die geplante Anhörung noch eine Diskussion statt. Nach den Worten der Vorsitzenden, Elke Monnsen-Engberding, will die Bundesprüfstelle vor der endgültigen Entscheidung über eine mögliche Indizierung den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, das in dieser Sache gegen Mahler wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Landgericht Potsdam anhängig ist.

Die Vorstizende betonte, dass Mahlers Buch gegenwärtig nicht indiziert und somit frei zugänglich sei.

Kategorien:Uncategorized
  1. Holperbald
    18. Juni 2015 um 12:05 pm

    ….was für den so oft abgestrittenen Rechtsstaat spricht, oder sehe ich das falsch?

    • Morgenrot
      2. Juli 2015 um 5:45 am

      ……Let us look for the moment at the memorable conversation piece between Cripps and Molotov in Moscow 1940 and which was to inform the West for all time of the „rule of law“. Molotov had just informed Cripps the Soviet Union proposed to install a legal system…“Does this mean“ cried the delighted lawyer „that by introducing a legal system you will be abolishing the policy of terror?“. „On the contrary“ snapped Molotov, „we have not substituted terror for a system of law. We have introduced the rule of law to make terror more effective.“ (Meaning of an Enemy von Andrew Fountaine, S.95).
      Anders gesagt, wenn ein Gesetz mit böser Absicht und Gesinnungsverlumpung erlassen und zur Anwendung gebracht wird, dann hat man zwar einen Staat, in dem Gesetze befolgt werden, daß diese Gesetze aber gegen Anstand, gute Sitte und Ehre verstoßen, macht sie dabei zum Unrecht.
      Die brd-Farce der „jugendgefährdenden Schriften“, die dazu mißbraucht wird, um knallhart Zensur stattfinden zu lassen (GG: „eine Zensur findet nicht statt“) stellt ein Unrecht dar. Von einem Rechtsstaat kann man da nur mit einem Kasperhumor für das Praktisch-Absurde reden.

      • Holperbald
        12. Juli 2015 um 5:07 pm

        Ich dachte immer, ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem gegen staatliche Sanktionsmassnahmen Rechtsmittel eingelegt werden können. Ihrer Logik folgend, sollten Pornos auch ab 0 Jahren freigegeben werden. Jugendschutz ist schliesslich nur eine BRD-Farce.

  2. Luci
    14. Juli 2015 um 10:08 am

    Ich vermisse die Solidarität, wie auf Demonstrationen oder Mahnwachen. Es findet zurzeit nichts statt, um das endlich mal öffentlich Publik zu machen! Damals bei der RAF war viel mehr los. In den nationalen Kreisen, scheinen alle dem Zentralrat extra ihre Beine stillzuhalten. Sollte Horst Mahler aus gesundheitlichen Gründen noch sterben, so werden außer ein paar Blumen und ein paar Tagen der Trauer nichts weiter passieren. Anschließend ist der Mann vergessen und alle haben nur zu gesehen, statt aktiv einzugreifen!

  3. wagner
    26. August 2015 um 11:14 am

    Einer der letzten Aufrechten eines üblen Systems.Leider sind die meisten Menschen im Land noch satt und solange geht auch keiner auf die Straße.

  1. 12. Juli 2015 um 3:10 pm

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