Mahlers Asylantrag abgelehnt – Genfer Flüchtlingskonvetion für EU Binnenflüchtlinge ausgehebelt

In einem Brief aus der Haft in Ungarn teilt Horst Mahler mit:

Heute am 23. Mai 2017 wurde mir von einer Vertreterin der ung. Asylbehörde eröffnet, dass mein Asylantrag ohne sachliche Prüfung der Ablehnung unterliegt, da es nach den EU Bestimmungen kein Asyl für EU Bürger geben darf. Sie stimmte mir zu, dass die Genfer Flüchtlingskonvention insoweit ausgehebelt sei.

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Familie: Horst Mahler liegt in Budapest im Krankenhaus

Aus dem Kreis der Familie Horst Mahlers kommt die Nachricht, dass Mahler sich telefonisch gemeldet hat, offenbar aus dem zentralen Gefängniskrankenhaus in Tököl, einem Vorort südlich von Budapest. Ihm geht es den Umständen entsprechend (d.h. derzeit keine akute Notlage, medizinische Versorgung offenbar gewährleistet). Die Verlegung in das Haftkrankenhaus erfolgte auf richterliche Anordnung aufgrund des Alters und der allgemeinen Verfassung von Horst Mahler.

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Mahlers Asylantrag in Ungarn eingegangen

Nachdem es in den vergangenen Tagen einige Verwirrung gab um den angeblich nicht eingegangenen bzw. auffindbaren Asylantrag von Horst Mahler gibt es jetzt die Nachricht, dass der Antrag bei der Ungarischen Behörde für Immigration und Asyl unter der Nummer 43068/2017-M offiziell registriert wurde.

Eine weitere offizielle Bestätigung liegt bisher noch nicht vor.

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Nach Verhaftung in Ungarn: Familie in Sorge um Horst Mahler

Nach der Festnahme von Horst Mahler im ungarischen Ödenburg (Sopron) ist seine Familie in großer Sorge um seinen gesundheitlichen Zustand. Schon die Strapazen der Flucht und die Vorbereitung des Asylbegehrens unter diesen Bedingungen haben Mahler an den äußersten Rand der Belastbarkeit gebracht.

Die Bedingungen nach der Festnahme und vor der Überstellung nach Budapest sind kaum erträglich. So musste Mahler die ersten 36 Stunden nach der Festnahme am vergangenen Montag im Rollstuhl sitzend verbringen, da keine für ihn geeignete Liegemöglichkeit zur Verfügung stand. Darüberhinaus durfte er sich nicht waschen.

Nach Presseberichten scheint Ungarn nicht gewillt zu sein, das Asylersuchen von Horst Mahler überhaupt zu prüfen, da „Deutschland genauso wie Ungarn ein Rechtsstaat“, der Vorwurf einer politischen Verfolgung abwegig und Asylbegehren von EU-Binnenflüchtlingen ohnehin nicht möglich seien.

In einem eindringlichen – im Folgenden dokumentierten – Schreiben an den ungarischen Botschafter in Deutschland appelliert Mahlers Ehefrau an den Botschafter und die ungarischen Behörden, den Asylantrag nicht ungeprüft zu verwerfen und eine menschenwürdige und seinem Zustand angemessene Behandlung des Gefangenen zu garantieren (die im Text erwähnten Anhänge sind diesem Artikel beigefügt: Arztbrief, Attest der Haftunfähigkeit,  Auszug aus der Stellungnahme der JVA BRB-Vollzugsleterin Laudan 25.03.2015).

Eure Exzellenz, Botschafter von Ungarn, Herr Dr. Péter Györkös,

aus Medienberichten habe ich erfahren, dass mein schwer behinderter Mann – Horst Mahler, der 81 Jahre alt ist, in Ungarn festgenommen wurde!

Sein Leben ist in höchster Gefahr! Er hat in der Vergangenhit einen Herzinfarkt erlitten und ist schlaganfallgefährdet! Er leidet nicht nur an Diabetes sondern auch an Niereninsuffizienz stad.III, Venenthrombose, Schwindel mit Sturzneigung, sowie Aneurysmatose, wie Sie dem beiliegenden Arztbrief entnehmen können.

Seine Verurteilung zu 12 bzw. 10 Jahren und zwei Monaten wegen immer gleicher friedlicher Gedankenäußerungen (siehe Anhang- Beurteilung der Vollzugsleiterin Frau Laudan vom 25.03.2013), verstößt gegen die vom deutschen Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe gegen das Verbot grausamer Bestrafung (Art. 7 Abs. 1 IPbpR) und die Garantie persönlicher Freiheit (Art. 9 S. 1 IPbpR).

Der an sich fälligen Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verbüßung von 2/3 der Haft steht eine Anklage vom 24. März 2014 wegen seines während der Haft verfassten Buches „Das Ende der Wanderschaft“ im Wege. Das Buch ist eine religiös-weltanschauliche Bekenntnisschrift. (Der Inhalt ist dargestellt in der Rezension des Schweizer Kulturhistorikers Alfred Loepfe.) Sie hat keinerlei Bezug zum Holocaustnegationismus. https://verlagketabha.files.wordpress.com/2009/07/horst-mahlers-ende-der-wanderschaft.pdf

Die Anklageschrift liegt seit über drei Jahren der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Potsdam zur Entscheidung über die Zulassung zum Hauptverfahren vor.

Die Entscheidung über diesen Antrag steht auch nach über 3 Jahren Verfahrensstillstand immer noch aus!

Die für die Vollstreckung der Strafe zuständige Kammer des Landgerichts Potsdam hat durch den Richter Ligier die Vollstreckung des Strafrestes mit Beschluß vom 3. September 2015 – 20 StVK 99/15 – bedingt ausgesetzt.

In der schriftlichen Begründung des Beschlusses heißt es u.a.:

Es „gilt für den Verurteilten der Grundsatz, daß er bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen ist. …..

…..

Die Fortsetzung der Strafvollstreckung würde …. dazu führen, daß (die) Stellung (des Verurteilten) als Subjekt des Strafvollzuges immer mehr schwinden und geringer werden würde, er aber immer mehr und vordergründig zu einem Objekt des Strafvollzuges gemacht werden würde….. Eine derart verstandene Strafvollstreckung ist jedoch eines Rechtsstaates nicht würdig und im Übrigen angesichts der überragenden und nicht zu relativierenden Bedeutung der Würde eines jeden einzelnen Menschen auch verboten.“

Dessen ungeachtet hat die Staatanwatschaft München auf Fortsetzung der Haft bestanden.

Die Rechtspflegerin der Staatsanwatschaft München hat den im Schreiben vom 21.12.2015 (im Anhang) angekündigten Auftrag ein gerichtliches Gutachten zur Feststellung der Haftfähigkeit meines Ehemanns zu bestellen bis heute nicht erfüllt. Die Entscheidung über die erneute Inhaftierung meines Mannes wurde bei unveränderter medizinischer Sachlage (d.h. ohne erneutes medizinisches Gutachten – also WILLKÜRLICH) getroffen!

Um sein Leben zu retten hat Horst Mahler den verzweifelten, risikoreichen Schritt unternommen die Familie und sein Heimatland zu verlassen.

Am 12.05.2017 hat er einen ausführlich begründeten Antrag auf Gewährung von Asyl in Ungarn wegen politischer Verfolgung gestellt.

 

Ich bitte Sie um Ihre Hilfe!

Ich weiss nicht was mit meinem Ehemann zur Zeit passiert ist. Ist er im Gefängnis oder Krankenhaus? Ich bange um sein Leben. An wen kann ich mich wenden um etwas näheres zu erfahren?

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr Dankbar!

 

HochachtungsvollEhefrau von Horst Mahler- Elzbieta Mahler

polnische Juristin, geb. am 4. Nov. 1962 in Polen, verheiratet, 2 Kinder

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+++Breaking News+++ Horst Mahler beantragt politisches Asyl in Ungarn

12. Mai 2017 1 Kommentar

Im folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung, die uns soeben erreichte, im Original:

Horst Mahler

Im Exil

 Unterrichtung der Öffentlichkeit

 Ich habe am 12. Mai 2017 den Führer der Ungarischen Nation, Viktor Orbàn, ersucht, mir als politisch Verfolgtem Asyl in Ungarn zu gewähren.

Die Verfolgung ist veranlaßt durch die Veröffentlichung des von mir verfaßten Werkes

„Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit.“

https://germanenherz.files.wordpress.com/2015/03/das-ende-der-wanderschaft-07-01-2013.pdf

Der Inhalt ist zutreffend dargestellt in der Rezension des Schweizer Kulturhistorikers Alfred Loepfe.

https://verlagketabha.files.wordpress.com/2009/07/horst-mahlers-ende-der-wanderschaft.pdf

Das Werk ist eine religiös-weltanschauliche Bekenntnisschrift. Sie hat keinerlei Bezug zum Holocaustnegationismus.

Wegen der Verbreitung dieses Buches bin ich von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung angeklagt. Die entsprechende Anklageschrift ist am 24. März 2014 ausgefertigt und liegt seitdem der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam zur Entscheidung über den Antrag der Anklagebehörde auf Zulassung zum Hauptverfahren vor.

Die Entscheidung über diesen Antrag steht nach 3 Jahren Verfahrensstillstand immer noch aus.

Allein die Tatsache, daß dieses Verfahren gerichtshängig ist, bewirkt für sich, daß ich in meinem Heimatland per Haftbefehl gesucht werde mit dem Ziel, mich der Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe von 3/2 Jahren aus früheren Verurteilungen zuzuführen. Wäre dieses anhängige Verfahren nicht, wäre ich ein freier Mann.

Diese Hebelwirkung ergibt sich aus folgendem Zusammenhang:

Ich bin im Jahre 2009 von drei verschiedenen Gerichten (Landgericht München, Amtsgericht Erding und Landgericht Potsdam) wegen schlichter Äußerung stets derselben Überzeugung betreffend die Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts zu Freiheitsstrafen von insgesamt 12 Jahren (später zusammengezogen auf 10 Jahre und 2 Monate) veruretilt worden.

Aufgrund dieser Verurteilungen befand ich mich vom 25. Februar 2009 bis 15. Juli 2015 in Gefangenschaft.

Die Vollstreckung wurde im Sommer 2015 wegen krankheitsbedingter Vollzugsuntauglichkeit unterbrochen (totaler körperlicher Zusammenbruch, Blutvergiftung mit anschließender lebensbedrohlicher Wundrose, die klinisch nur durch die Amputation des linken Unterschenkels beherrscht werden konnte). Die Behörden rechneten mit meinem Ableben und hatten in Erwartung von Trauerkungebungen meiner politischen Freunde für diesen Fall für Brandenburg ein polizeiliches Demonstrationsverbot vorbereitet.

Im August 2015 waren 2/3 der verhängten Freiheitsstrafen vollstreckt.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift (§ 57 StGB) hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam durch den Richter Ligier die Vollstreckung des Strafrestes mit Beschluß vom 3. September 2015 – 20 StVK 99/15 – bedingt ausgesetzt.

In der schriftlichen Begründung des Beschlusses heißt es u.a.:

Es „gilt für den Verurteilten der Grundsatz, daß er bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig anzusehen ist. …..

…..

 Die Fortsetzung der Strafvollstreckung würde …. dazu führen, daß (die) Stellung (des Verurteilten) als Subjekt des Strafvollzuges immer mehr schwinden und geringer werden würde, er aber immer mehr und vordergründig zu einem Objekt des Strafvollzuges gemacht werden würde….. Eine derart verstandene Strafvollstreckung ist jedoch eines Rechtsstaates nicht würdig und im Übrigen angesichts der überragenden und nicht zu relativierenden Bedeutung der Würde eines jeden einzelnen Menschen auch verboten.“

Am 18. Dezember 2015 konnte ich das Krankenhaus verlassen, bin aber aus gesundheitlichen Gründen immer noch vollzugsuntauglich.

Seitdem lebte ich bis zur Flucht aus meiner Heimat bei meiner Familie in Kleinmachnow bei Berlin.

Die der Sach- und Rechtslage entsprechende Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ist auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin mit Beschluß des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 16.12.2015 aufgehoben und die bedingte Aussetzung des Strafrestes abgelehnt worden.

Die Entscheidung bezieht sich auf die Anklage bezüglich des Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ Als Tatsachengrundlage referiert das Oberlandesgericht die in dem inkriminierten Werk entwickelten Gedankengänge in einer Weise, die deren Sinn in das Gegenteil verkehrt.

Das OLG Brandenburg läßt keinen Zweifel daran aufkommen, daß das Zitieren der Thora (Altes Testament), des Talmud und des Schulchan Aruch, der heiligen Bücher des Mosaismus, als Volksverhetzung strafbar sein soll, selbst dann, wenn – wie mit dem inkriminierten Buch geschehen – damit das weltgeschichtliche Wirken der Judenheit aus dem Gottesbegriff der Deutschen Idealistischen Philosophie gerechtfertigt wird.

Meine im Buch vertretene These:

Wenn die göttliche Berufung der Hebräer zum realweltlichen Satan (das „Nein zum Leben der Völker“ – Martin Buber und Jesus in Joh 8,44)   aus dem Begriff (im Hegelschen Sinne) erkannt ist und allgemeines Bewußtsein wird, ist die Menschheit mental dem Bösen (hier als satanische Weltmacht verstanden) entkommen.

Allein dieser Bewußtseinssprung beendet die Macht des Liberalismus und des Jüdischen Finanzsystems, weil die notwendige fundamentale Infragestellung dieser Ordnung der Dinge nicht länger mit der „Auschwitzkeule“ (Martin Walser) niedergehalten werden könnte.

Die Zinsknechtschaft wird dann mit leichter Hand gebrochen, weil sich dann niemand mehr einen Schuldkomplex in Ansehung der Judenheit anhexen ließe und die Völker wieder selbstbewußt ihre nationalen Interessen geltend machen würden.

Der in dem Buch vorgetragene Angriff richtet sich nicht gegen die dem Judentum zuzurechnenden Menschen als solchen, sondern gegen die von der Judenheit über die Völker errichtete Weltherrschaft des Zinskapitals. Wird diese zerstört, wendet sich das Schicksal sowohl des Jüdischen Volkes als auch aller anderen Völker zum Besseren. Die Jüdischen Menschen sind dann von der Satansrolle, ihrem Fluch, erlöst.

Wie könnte das als Hetze gegen die Juden gedacht werden?

Tatsächlich ist das inkriminierte Werk der groß angelegte Versuch, mit dem Rüstzeug der Deutschen Idealistischen Philosophie den Grund der weltweit in Erscheinung tretenden Judenfeindschaft aus den heiligen Büchern der Judenheit als heilsgeschichtliche Notwendigkeit aufzuzeigen und unmittelbar dadurch den Judenhaß (in beiden Richtungen) endgültig zu stillen.

Die konkrete Gefährdung von Leib und Leben durch rectstaatswidrige politische Verfolgung.

 Am 5. April diesen Jahres erhielt ich die amtliche Aufforderung, mich spätestens bis zum 19. April 2017 zur Verbüßung eines Strafrestes von 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe aus den früheren Verurteilungen in der Justizvollzuganstalt Cottbus-Dissentchen (Brandenburg) einzufinden. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung erging die Verfügung der Vollstreckungsbehörde, die den Vollzugsausstand beendet.

Mit Rücksicht auf mein Alter, den stark reduzierten Gesundheitszustand und die Aussicht, aufgrund bereits anhängiger Anklagen immer wegen des Gleichen unter Mißachtung von Recht und Gesetz zu weiteren Freiheitsstrafen verurteilt zu werden, wäre die Haft gleichbedeutend mit der Vernichtung meines Lebens.

Der Anlaß für die Aufforderung, mich in das Gefängnis zu begeben, war ein von mir am 9. Januar 2017 in Ludwigshafen gehaltener Vortrag, mit dem ich meine vorstehend skizzierte These vor einem Publikum von ca. 200 Personen darlegte. Dieser Auftritt wurde mit einer Videokamera aufgezeichnet und im März 2017 in die Internetplattform von Youtube hochgeladen.

Der Widerruf des Vollzugsausstandes wurde audrücklich auf diese Tatsache gestützt.

Entgegen der mehrfach dokumentierten Absicht der Vollstreckungsbehörde, die Haftfähigkeit auf der Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens überprüfen zu wollen, erging der Widerruf des Vollzugsausstandes ohne ärztliches Gutachten und ohne mich anzuhören.

 *****

 Europarechtliche Gesichtspunkte

Die vorstehend dargestellte Verfolgung meiner Person verstößt in vielfacher Hinsicht gegen die Europäische Charta der Grundrechte, insbesondere gegen

Artikel 10

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

(1)   Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unter­richt, Bräuche und Riten zu bekennen.

….

Artikel 11

Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

 (1)   Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

….

 Artikel 20

Gleichheit vor dem Gesetz

 Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 21

Nichtdiskriminierung

 (1)   Diskriminierungen, insbesondere wegen … der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, …. sind verboten.

….

Artikel 22

Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen

 Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.

Artikel 47

Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

gewährleisten.

Artikel 48

Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte

 (1)   Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

….

Artikel 49

Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen

….

(3)   Das Strafmaß darf gegenüber der Straftat nicht unverhältnismäßig sein.

Zu Artikel 49 Abs. 3:

Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat den Maßstab für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit von Strafen für Meinungsäußerungen mit Beschluß vom 7. April 1998 – 2 BvR 2560/95 – unter Anwendung   von Art.  7  Satz  1  und  Art.  9  Abs.  1  Satz  1 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte ( IPbürgR) in einem vergleichbaren Fall bestimmt.

Gegenstand der Entscheidung war das Urteil gegen eine Richterin wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung.

Diese hatte die Verurteilung eines politischen Aktivisten zu 8 Jahren Freiheitsentzug wegen des Verbreitens von „Hetzschriften“ in mehreren Tausend Exemplaren über einen Zeitraum von 4 – 5 Jahren hinweg zu verantworten.

Die Instanzgerichte sahen wegen des unverhältnismäßigen Strafmaßes darin eine Rechtsbeugung.

Die Bundesverfassungsrichter billigten die Auffassung der Instanzgerichte, daß es sich bei dieser Strafhöhe für ein Meinungsäußerungsdelikt um eine willkürliche und grausame Bestrafung handele, die nach dem Internationalen Pakt verboten sei.

Die Entscheidungsgründe der Instanzgerichte in indirekter Rede zustimmend referierend heißt es in dem Beschluß wörtlich:

„Bei der Pönalisierung kritischer Meinungsäußerungen seien einem Staat jedenfalls auf der Rechtsfolgenseite engere Grenzen gezogen als dies bei Delikten der Fall sein möge, die über eine bloße Meinungsäußerung hinausgehen. Würden diese Grenzen überschritten, liege kein an der Verwirklichung von Gerechtigkeit orientierter Rechtsprechungsakt mehr vor, sondern willkürliche Unterdrückung und gezielte Ausschaltung eines politischen Gegners.“ (Tz 18 des Beschlusses)

Es wird wohl zu berücksichtigen sein, daß meine Verurteilung zu 12 bzw. 10 Jahren und zwei Monaten wegen immer gleicher friedlicher Gedankenäußerungen gemäß dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstab gegen das Verbot grausamer Bestrafung (Art. 7 Abs. 1 IPbpR) und die Garantie persönlicher Freiheit (Art. 9 S. 1 IPbpR) verstößt.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam läßt diese Beurteilung in den bereits zitierten Entscheidungsgründen mehr als deutlich anklingen, indem sie bedauert, daß es ihr verwehrt sei, „etwas über die Verhältnismäßigkeit der wegen der Äußerungsdelikten des Verurteilten erkannten Strafen im Verhältnis zu Strafen, die gegen Täter erkannt werden, die durch Gewalt und Mißbrauch ihre Opfer auf schwerste seelisch und körperliche verletzt haben, zu sagen.“

Als Folgerung ergibt sich daraus, daß unabhängig von der Verfolgung wegen des Buches „Das Ende der Wanderschaft …“ die angeordnete Vollstreckung des Strafrestes von 3 ½ Jahren nach der Verbüßung von 7 Jahren die Fortsetzung eines Rechtsbeugungsverbrechens wäre, der Einhalt zu gebieten ist.

In Erwägung,

daß die europarechtlichen Vereinbarungen betreffend die Vereinheitlichung der Flüchtlingspolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den Umfang des Flüchtlingsschutzes, wie ihn die Vereinten Nationen mit der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 bestimmt haben, nicht schmälern oder einschränken;

daß Artikel 1 Abs. A Nr. 2 dieser Konvention als Konventionsflüchtling definiert, wer „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit (die Person) besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“;

und im Vertrauen auf den Freiheitssinn des Volkes der Ungarn lege ich mein Schicksal in die Hände seiner Regierung.

 

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Horst Mahler untergetaucht, verweigert Haftantritt – Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft München!

Horst Mahler erklärt in einem heute verbreiteten Video die Gründe, warum er – nach dem nicht begründeten Widerruf der Haftaussetzung – der Ladung zum neuerlichen Haftantritt nicht nachkommt. Er kündigt an, im Ausland politisches Asyl zu beantragen!
Der für den Vollzug der über zehnjährigen Haftstrafe zuständigen Staatsanwaltschaft München II wirft Mahler Tötungsabsicht vor und äußert den Verdacht des versuchten Mordes!

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Horst Mahler muß erneut in Haft

6. April 2017 1 Kommentar

Heute erreichte uns folgende eilige Mitteilung von Horst Mahler, die hier im originalen Wortlaut dokumeniert ist:


Horst Mahler Horst_mahler@yahoo.de Eilige Mitteilung 

am 6. April 2017 

Heute (5. April 2017) erhielt ich von der Staatsanwaltschaft München II die Ladung zum Strafantritt. 

Danach habe ich mich zwecks Verbüßung einer Reststrafe von noch 1.262 Tagen (3,5 Jahren) bis spätestens 19. April 2017 in der JVA Cottbus-Dissenchen, Oststr. 2, 03052 Cottbus, einzufinden. 

Dazu: 

Im August 2015 waren 2/3 der Gesamtstrafe (letztendich 10 Jahre und zwei Monate) verbüßt. Der Strafrest war gemäß § 57 StGB bedingt (zur „Bewährung“) auszusetzen. Der entsprechende Beschluß des Landgerichts Potsdam ist auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft München II vom Oberlandesgericht München kassiert worden. 

Ebenfalls im August 2015 ist mit Rücksicht auf meinen Gesundheitszustand nach Amputation meines linken Unterschenkels und andere schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen Haftunfähigkeit festgestellt und die Vollstreckung ausgesetzt worden. 

Seit 18. Dezember 2015 bin ich auf „freiem Fuß“ und lebe bei meiner Familie in Kleinmachnow. 

Am 23. Januar 2017 habe ich mein 81. Lebensjahr vollendet. 

Was in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist: 

Im „Fall Horst Mahler“ spielt die Justiz ein frivoles Spiel mit vermutlich tödlichem Ausgang für den Betroffenen. 

Die vom Strafvollstreckungsrichter Ligier angeordnete Entlassung aus der Strafhaft nach Verbüßung von 2/3 ist widerrufen worden wegen einer vermeintlich negativen „Legalprognose“, d.h. es wurde angenommen, daß ich in Zukunft strafbare Handlungen begehen würde. 

Diese Prognose wurde ungeachtet positiver Beurteilungen durch die Vollzugsanstalt auf die Tatsache gestützt, daß die Staatsanwaltschaft Cottbus im März 2014 gegen mich eine Anklage wegen vermeintlicher Volksverhetzung (§ 130 StGB) erhoben hat. 

Über deren Zulassung ist bis auf den heutigen Tag (also nach mehr als drei Jahren) nicht entschieden. 

Nach gegebener Rechtslage ist eine Ausserverfolgungssetzung unausweichlich. Dennoch verweigert die Justiz die gebotene Zurückweisung der Anklage. Sie blockiert damit die Entlassung nach 2/3-Vollzug. 

Gegenstand der Anklage ist die Veröffentlichung meines während der Haft verfaßten Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“. Es handelt sich dabei um ein philosophisches 

Werk, das nicht jedermann ohne weiteres verständlich ist. 2 
 
 
 

Sein wesentlicher Inhalt ist in einer im Weltnetz veröffentlichten Rezension des Schweizer Kulturhistorikers A. Loepfe auch für philosophische Laien erschlossen. Der rezensionsgegenständliche wesentliche Gedankengang wird vom Autor wie folgt dargestellt: 

Horst Mahlers Arbeit ist zu erst einmal eine wertvolle Sammlung an literarischen und historischen Dokumenten: aus der Thora, dem Talmud, dem Schulchan Aruch, aus vielfältigen Zeugnissen von Politikern, die mit Israel, Zionismus und Judenheit zu tun hatten, eine Sammlung wertvoller Zitate bekannter jüdischer und zionistischer Autoren, etc. Es ist unmöglich, daran überheblich und mit der Anti-Semitismus-Keule drohend vorbeizugehen. 

Dann aber ist diese über 300 Seiten starke Schrift vor allem auch eine Geschichtstheorie, welche die Judenfrage ins Zentrum jeder möglichen Reflexion stellt. Ob zu recht? Das wird davon abhängen, ob man Hegels Geschichtsphilosophie akzeptiert oder nicht: dass nämlich im Judentum, in der mosaischen Religion Jahwes, die unendliche Energie der Verneinung, reales Dasein erlangt hat. In der mosaischen Religion wird ein Gott, Jahwe, als der absolute Geist postuliert, der in Überwindung der „Götzen“ der Gojim, unsichtbar, unvorstellbar-übernatürlich, transzendent – und damit von der irdisch-endlichen, sinnlichen Welt vollständig getrennt ist. Diesem Jahwe (bzw. seinen ihn reflektierenden Juden) ist noch nicht bewusst, dass zur absoluten Macht die sinnliche Welt und die Menschen auch gehören – oder seine Macht wäre beschränkt! Die Jahwe-Religion ist das Nein zum Leben, v. a. der Völker, die noch im magischen Denken stecken. Hegel geht es um die Rettung der christlichen Religion; er will sie der mythischen Form entkleiden und sie vor dem Richterstuhl der Vernunft wider eine Aufklärung rechtfertigen, die höchstens noch einen Verstandesgott (den versteckten des Deismus) akzeptieren kann. Horst Mahler erklärt Hegel zum Vollender und Überwinder des Mosaismus (das gemahnt an Jesu’ Worte); Hegel führt dessen Rationalismus bis zum Punkt, dass er sich aufhebt. Das geschieht durch Abstraktion von jedem Sinnlichen im reinen Denken, das zum notwendigen Schluss (Begriff) kommt, dass Welt und Gott nicht zwei sein können: die Welt ist Erscheinung Gottes; Gott ist kein dem Menschen äusseres Objekt, sondern Gott ist der Gedanke des Menschen, der sich selbst als Geistwesen mit endlicher Vernunft, fleischgeworden, wahrnimmt. Das geschieht im Prinzip mit Christus. 

Dem Deutschen Volk ist es – spätestens seit Jakob Böhme – aufgetragen, die Heilsgeschichte zu vollenden und den Mosaismus zu überwinden. Horst 
 
 

Mahler betont, dass das eine geistige Aufgabe ist, keine „rassische“ oder ethnisch-kulturell diskriminierende. Denn das mit dem Judentum und seiner unvollendeten Geistigkeit zur Macht gelangte Verstandesdenken (ein Denken der Trennung) ist nicht auf die Judenschaft (das jüdische Volk) beschränkt, sondern hat die Welt spätestens seit der Aufklärung erobert. Zudem ist das Judentum auch heute noch spirituell zu definieren, und nicht rassisch, also nicht biologisch wissenschaftlich. Mahler hält die Rede vom jüdischen Volk als Semiten für ein Vertuschungsmanöver von Seiten der Juden, das vom spirituell- weltgeschichtlichen Aspekt der Judenfrage ablenken soll. Für Horst Mahler ist das im 19. Jahrhundert mit der Rede vom „jüdischen Volk“ aufgekommene Schlagwort „Anti-Semitismus“ ein Schachzug wider den deutschen Idealismus (v. a. Hegel), der die Rolle der Juden im Gang der Weltgeschichte als Rationalisten und Verstandes-Menschen hervorhebt, als Kraft des Negativen, die zur absoluten Positivität des Zum-an-und-für-sich-Kommens des Weltgeistes antreiben soll. In der Tat hat sich die Diaspora-Judenschaft seit Anbruch der Moderne von ihrer Religion entfernt. Diese ist von Juden selbst schon vor 200 Jahren für tot erklärt worden. Der transzendente eifernde, autoritäre Jahwe, Furcht und Schrecken seines Eigentumsvolkes, ging in Vergessenheit, da blosse Negativität. Blieb die Botschaft der Absage an Naturgottheiten, Magie und Wunder, wie sie die aufkommenden positiven Wissenschaften verkündete. In der wissenschaftlichen Weltanschauung kommt Gott nicht mehr vor. So arbeitet der transzendente Monotheismus der mosaischen Religion letztlich dem Atheismus vor (eine Tarnkappe des jüdischen Geistes, meint Mahler). 

Hegel arbeitet heraus, wie im reinen Denken (in der Innerlichkeit) die sinnliche Welt (die Äusserlichkeit) wieder ihren Platz findet: als Verdoppelung des reinen, überzeitlichen Geistes. In dieser Verdoppelung – Natur und in deren höchstem Ausdruck: im Menschen – liebt Gott sich selbst. Hegel ist die sich äussernde Innenansicht Gottes. Im Ursprung weiss Gott nur, dass er ist, aber noch nicht, was er ist. Sein Leben ist Entwicklung (Jakob Böhme) seines Wissens von sich. Erst im vollkommenen Wissen Gottes von sich ist der Mensch einem liebenden Gott gegenüber – mit Christus. Wir Menschen – der Menschensohn – ist Gottes Bewusstsein. 

Somit vertreten die Juden als Religionsgemeinschaft eine Gestalt Gottes, die ausgespielt hat. Sie will sich aber erhalten! Und keine List der Negation ist ihr dabei zuwider! Die Juden spielen dabei die heroische Rolle des kleinen Volkes von vor 2800 Jahren (und folgende) immer wieder neu, als es seinen revolutionären Gedanken des unsinnlichen, rein geistigen Gottes (und damit des Wesens des Menschen als Geistwesen) wider die noch der Magie und 

dem Aberglauben ergebenen Völker der Nachbarschaft verteidigen musste. Sein Banner ist dabei das Bildnisverbot: die Ablehnung des Christentums ist die Ablehnung der Fleischwerdung Gottes, der Versöhnung Gottes und der Welt im Namen der Ablehnung des Götzenkultes – als wären Kreuze an der Wand christlicher Wohnungen „hölzerne Schnitzwerke“, Fetische! In Tat und Wahrheit hat das Christentum das Judentum geistig „überholt“. 

Die justizläufige Beurteilung als „volksverhetzend“ ist dadurch bedingt, daß die Neu- und Andersartigkeit meines Standpunktes in der Judenfrage bisher offensichtlich übersehen worden ist. 

Während bisher die kritische Beurteilung des Judentums (u.a. durch Jesus Christus (Joh 8,44) und Martin Buber) im rein Negativen verweilte, habe ich es unternommen, bezüglich der Judenfrage „das Positive im Negativen“ (Jakob Böhme und Hegel) herauszustellen und damit zugleich die weltgeschichtliche Rolle des Judentums in ihrer Notwendigkeit darzustellen und zu rechtfertigen. 

Die Einsicht in diese Dialektik – die ich wohl fordern darf – löst den Haß gegen Juden unweigerlich auf und setzt an dessen Stelle eine gewisse Bewunderung für den Judengeist wegen der staunenswerten Leistungen, die er in Erfüllung des ihm von JAHWE zugewiesenen Vernichtungs-bzw. Verknechtungsauftrages (Jes 34 und 60) vollbracht hat. 

Die Konversion des Negativen ins Positive als „Hetze gegen die Judenheit“ zu beurteilen, verrät die tiefsitzende – aber neurotisch in Philosemitismus konvertierte – Judenfeindschaft der mit dem Fall befaßten Juristen. 

Was ist damit gesagt? 
 

Die Justizpersonen schließen es aus, daß man in den Juden auch dann etwas Positives erkennen kann, wenn man auf ihr vielfach belegtes negatives Wirken in der Weltgeschichte schaut. Es ist dann nur konsequent, wenn sie – quasi per Dekret – feststellen, daß es diese Negativität gar nicht gibt und derjenige „Volksverhetzung“ zum Nachteil der Judenheit betreibe, der im Nachdenken über die Weltgeschichte die handgreiflichen Belege für deren besondere Rolle zur Sprache bringt. 

Die mit dem Fall befaßten Staatsanwälte und Richter sind im Streit über die von mir vertretene Weltsicht notwendig befangen. Sie sind nämlich neben ihrer beruflichen Rolle auch Teilhaber des die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland zusammenhaltenden „Grundkonsenses aller Demokraten“. 

Dieser ist gegen die von mir geäußerten Gedanken in einem Maße immunisiert, das in der Vergangenheit vergeblich seinesgleichen sucht. Kritik am Judentum ist in dieser Gesellschaft ein Tabu. 

Der in einem mich betreffenden Strafverfahren vom Gericht zum Sachverständigen bestellte Psychiater Dr. Böhle führt in seinem schriftlichen Gutachten vom 12. Oktober 2005 (LG Berlin Az.:502-10/04) u.a. aus: 

Er zitiert in diesem Zusammenhang als Zeitzeugen den Professor der Rechtswissenschaft Dr. Ulrich Wesel, der in einem in der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 31. Mai 2001 veröffentlichten Artikel ausgeführt hatte, daß meine Gedankenäußerungen bei Zeitgenossen gelegentlich Ekel erzeugen. 

Das ist eine banale Erscheinung. Dissidenten müssen damit leben. Aber in der Gerichtspraxis sind derlei emotionale Verständnissperren durch Bewußtmachung auszumerzen. Das gerade ist das Wesen der Justizgewährung: der Lynchjustiz den Weg zum Verdachtsmord zu versperren. 

Die gebotene Einstellung des Strafverfahrens bezüglich meines Buches hätte weitläufige Folgen, die von interessierter Seite unter allen Umständen konterkariert werden. 

Es sind nach der Vollstreckungsaussetzung weitere Anklagen wegen Volksverhetzung wegen gleichartiger Äußerungen wie in dem Buch erhoben worden. Auch diese Verfahren müßten sofort eingestellt werden. 

Nachdem schon die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ die Indizierung meines Buches zurückgenommen hat, wäre die Einstellung der Strafverfahren der weithin wirkende Freifahrtschein für die Verbreitung des Buches. 

Die Machtzentren der Judenheit haben ein existentielles Interesse daran, das zu verhindern. 

Das Buch zerstört die geistigen Wurzeln der Weltherrschaftsambitionen der Judenheit. Es zielt auf die Emanzipation der Juden zu Menschen und damit zugleich der Menschheit vom Judentum. 

Es war der Rabbinerenkel Karl Marx, der das in meinem Buch durchgeführte Thema als erster angeschlagen hat. In seinem Essay zur Judenfrage schrieb er: 

„Wir erkennen also im Judentun ein allgemeines gegenwärtiges
antisoziales Element, welches durch die geschichtliche Entwicklung, an welcher die Juden in dieser schlechten Beziehung eifrig mitgearbeitet, auf seine jetzige Höhe getrieben wurde, auf eine Höhe, auf welcher es sich notwendig auflösen muß. 

Die Judenemanzipation in ihrer letzten Bedeutung ist die Emanzipation der Menschheit vom Judentum.“ 

(Karl Marx, Zur Judenfrage in 
Karl Marx/ Friedrich Engels – Werke. (Karl) 
 
Dietz Verlag, Berlin. Band 1. Berlin/DDR. 1976. S. 347-377, hier Seite 374). 

Kann die mit meinem Buch angestrebte Ermöglichung der 

Übertritts des Judentums in das allgemeine Menschentum als 

Verhetzung der Jüdischen Menschen gedacht werden? Wenn 

ja: Wie? 

Den Steuerungszentren der Jüdischen Macht dürfte bewußt 

sein, daß, wenn die von mir entwickelten Gedanken sich im 

allgemeinen Bewußtsein durchsetzen, das strafbewehrte 

Verbot der „Holocaust-Leugnung“ (§ 130 Abs. 3 StGB) nicht 

mehr zu halten ist. Dann wird die Geschichte – nicht nur des 

20. Jahrhunderts – neu zu schreiben sein. 

Wahrhafte Gedanken – wenn sie erst einmal klar und 

eindeutig öffentlich ausgesprochen sind – lassen sich nicht 

mehr einsperren. 
Meine Gedanken werden sich durchsetzen, denn es sind 
wahre Gedanken. 

Die Namen der Justizpersonen, die an der Verfolgung dieser 

Gedanken als Täter teilnehmen, werden für alle Zeiten 

Schandmale sein. 

Kleinmachnow, am 6. April 2017 

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UPDATE: Haftentlassung nach 2/3 – Horst Mahler kommt frei! – Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

5. Oktober 2015 35 Kommentare

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015, die über 10-jährige Gefängnisstrafe gegen Horst Mahler nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft München Beschwerde eingelegt.

Horst Mahler ist wieder ein freier Mann.

Die richterliche Entscheidung weist in bemerkenswerter Weise die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft München und der Leitung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg a.d. Havel zurück. Beide Behörden hatten sich mit Nachdruck gegen eine vorzeitige Haftentlassung des 79-jährigen ausgesprochen und dies mit dem Schutz des Sicherheitsinteresses der Öffentlichkeit und einer negativen Sozialprognose für Mahler begründet, dem sie einen „verfestigten kriminellen Charakter“ bescheinigten.

Die Begründung des Amtsrichters Ligier liest sich streckenweise geradezu wie eine Empörung über die Einlassungen der Staatsanwaltschaft und der JVA Leitung, denen im Fall des Gefangenen Mahler eine Missachtung elementarer Menschenrechte und eine dem Rechtsstaat unwürdige Haltung vorgeworfen wird:

Unter Würdigung seines Zustandes gebietet der alle Rechtsgebiete beherrschende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des staatlichen Handelns und die Verpflichtung zur Wahrung der Grundrechte und der Beachtung der Menschenwürde, die Vollstreckung der bestehenden Freiheitsstrafen auszusetzen.

Dies erfolgt vor dem Hintergrund, daß sich der Verurteilte in einem durch die ärztlichen Berichte sowie Lichtbilder derart schlechten Zustand befindet und eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen ist, daß das Ziel der Strafvollstreckung unter
diesen Umständen verdrängt wird und eine weitere Strafvollstreckung die Würde des Menschen, die dem Verurteilten als Subjekt des staatlichen Handelns in jeder Situation zusteht, auf eine schwerwiegende Art und Weise verletzt werden würde. Die Fortsetzung der Strafvollstreckung, die zur Zeit unterbrochen ist, würde nach dem Erreichen von zwei Dritteln der Verbüßung der Strafen unter Würdigung der persönlichen Umstände, insbesondere des Alters und des krankhaften Zustand des Verurteilten sowie der bereits erfolgten Verbüßung dazu führen, daß dessen Stellung als Subjekt des Strafvollzuges immer mehr schwinden und geringer werden würde, er aber immer mehr und vordergründig zu einem Objekt des Strafvollzuges gemacht werden würde.

Dies unberücksichtigt würde der Strafanspruch des Staates nur noch als Exempel vollstreckt werden. Eine derart verstandene Strafvollstreckung ist jedoch eines Rechtsstaates nicht würdig und im Übrigen angesichts der überragenden und nicht zu relativierenden Bedeutung der Würde eines jeden einzelnen Menschen auch verboten.

Die vollständige, lesenswerte Begründung der Entscheidung der Potsdamer Strafvollstreckungskammer ist hier dokumentiert.

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BREAKING: Erneute Kontensperrung – Mahler wendet sich mit „Hilferuf“ an die Öffentlichkeit

21. August 2015 40 Kommentare

Update – Horst Mahler verfügt über eine eigene Kontoverbindug (14.2.2016)

Mahler, Horst
Berliner Sparkasse
Konto-Nr.1065 8724 84
BLZ 10050000

IBAN:
DE67 1005 0000 1065 8724 84

BIC-/SWIFT-Code:
BELADEBEXXX

Aktuelle Information (9.9.2015)

Auch das unten angegebene Konto 1, bei der Deutschen Bank wurde am 8.9.2015 von der Bank aufgelöst. Überweisungen werden zurückgeschickt.

Die Familie ist dabei nach Alternativen zu suchen, die gegen dieses unwürdige Katz-und-Maus Spiel weniger anfällig sind.

Die Versuche von Familie und Freunden von Horst Mahler, über einen Spendenaufruf materielle Unterstützung für Rechtshilfe und ein erträgliches Leben nach der Haft (behindertengerechter Umbau einer Wohnung) zu organisieren, werden mit unerwarteter Heftigkeit behindert. Nachdem bereits die Berliner Volksbank das zuerst eingerichtete Spendenkonto innerhalb weniger Stunden aufgelöst hatte, wurde nun auch das unten angegebene zweite Konto bei der Züricher Kantonalbank aufgelöst.

Näheres in Kürze.


 

Horst Mahler, 79, dessen Haft wegen schwerwiegender gesundheitlicher Probleme derzeit unterbrochen ist, wendet sich über seine Familie mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit. Hintergrund sind die juristische Auseinandersetzung um eine anstehende vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei dritteln einer über zehnjährigen Gefängnisstrafe und die Sorge um eine erneute Gefährdung seines Lebens bei der möglichen Fortsetzung der Haftstrafe. Mahler war Anfang Juli in lebensbedrohlichem Zustand aus der JVA Brandenburg in eine Klinik gebracht worden, wo er intensivmedizinisch behandelt wurde. Unter anderem mussten ihm Teile des linken Beins amputiert werden. Mahler leidet darüber hinaus an Diabetes, einer Herzschwäche und fortgeschrittener Niereninsuffizienz.

Die Strafvollzugsbehörde attestiert Mahler in einer Stellungnahme eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ und argumentiert, dass zum Schutz der „Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit“ die sonst übliche Entlassung nach Verbüßung von zwei dritteln der Strafe abgelehnt wird.

Nachfolgend Horst Mahlers „Hilferuf“ im Wortlaut:

Horst Mahler
Brandenburg an der Havel
20.08. 2015

Liebe Freunde,

ich habe lange gezögert einen Hilferuf abzusetzen.
Aber jetzt geht es ums Ganze nämlich um mein Leben. Das linke Bein ist amputiert worden. Die Ärzte kämpfen darum, dass nicht noch mehr Substanz meines Körpers entfernt werden muss.

Außerdem geht es um die Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von 2/3 der Strafe (Gesamtstrafe 10 Jahre und zwei Monate). Das Vollstreckungsgericht Brandenburg hat in dieser Angelegenheit eine mündliche Anhörung durchgeführt. In allerletzter Minute hat sich nun ein Strafverteidiger bereit erklärt,  das Mandat zu übernehmen.
Auch die Verteidigung gegen die Anklage wegen meines Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“  erfordert  den Beistand eines Verteidigers.

Das drängendste Problem besteht darin, eine angemessene finanzielle Absicherung des Mandatsverhältnisses zu gewährleisten.

Also helft! Technische Daten zu den möglichen Übertragungswegen folgen umgehend.

Dank im Voraus!
Mit herzlichen Grüßen
Horst Mahler


ACHTUNG – Neue Kontoverbindungen:

Konto 1

Empfänger: Seifert Wolfgang
Kto: 127 8613 02
BLZ: 100 700 00
oder
IBAN: DE20 1007 0000 0127 8613 02,  BIC: DEUTDEBBXXX

Auch dieses Konto bitte nicht verwenden – es wurde ebenfalls von der Bank aufgelöst!

Konto 2

Empfänger: Menuhin Gerard
Zürcher Kantonalbank (ZKB)
Konto-Nr. 1300-8595.763
IBAN           CH71 0070 0130 0085 9576 3
Währung   EUR
Rubrik        BEHINDERTENGERECHTER UMBAU HM

Dieses Konto bitte nicht verwenden – es wurde von der Bank gekündigt!


 

Liebe Freunde,

vor wenigen Minuten habt Ihr einen Hilferuf erhalten.
In diesem Brief geht es nun um die Schritte zur Realisierung der erbetenen Hilfe. Wolfgang Seifert in Berlin hat sich freundlicherweise bereit erklärt unter dem Stichwort „Solidarität“ ein Konto einzurichten auf das Helfer Ihren finanziellen Beitrag einzahlen können.

Die Kontoverbindung lautet:

Seifert Wolfgang
IBAN DE80 1009 0000 3367 4430 30
BIC:  BEVODEBB
Verwendungszweck: Solidarität

Der mit diesem Brief angesprochene Kreis von Freunden ist noch sehr klein;  aber jeder  hat die Möglichkeit,  in seinem Freundeskreis im direkten Gespräch weitere Unterstützer zu gewinnen.

Mein Dank eilt voraus. Jetzt geht es in erster Linie darum, die Kosten meiner juristischen Vertretung sicherzustellen. Meine eigenen finanziellen Möglichkeiten sind restlos ausgeschöpft. Es kommen auch nicht unerhebliche Kosten für notwendige Umbauten zur Schaffung einer behindertengerechten Umgebung in meinem privaten Wohnbereich auf mich zu.

Zum Stand der medizinischen Behandlung werde ich in Absprache mit meinen Ärzten bis auf weiteres keine Auskünfte erteilen. Dafür bitte ich um Verständnis.

Freundliche Grüße,
Horst Mahler

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Tagesspiegel und Potsdamer Neueste Nachrichten spekulieren auf Mahlers Tod

22. Juli 2015 20 Kommentare

Der für den berliner Tagesspiegel und die Potsdamer Neuesten Nachrichten tätige Reporter Alexander Fröhlich spekuliert offen auf den bevorstehenden Tod Horst Mahlers. In der ersten Meldung, die der Tagesspiegel den aktuellen Vorgängen um Mahler überhaupt widmet, behauptet Fröhlich, dass sich die Polizei um die Sicherheitslage nach Mahlers Tod sorge und „erste Vorbereitungen“ treffe.

Bildschirmfoto 2015-07-22 um 11.33.37

Im Zuge seiner „Recherchen“ hat Fröhlich auch die Familie von Horst Mahler kontaktiert und im Gespräch zahlreiche Details  über das fragwürdige Agieren der Justizbehörden und des Pflichtverteidigers erhalten. Keine dieser Informationen hat Fröhlich aufgegriffen. Entsprechende Anmerkungen zu dem auf tagesspiegel.de erschienenen Artikel, die von der Familie an das Leserforum gepostet wurden, werden – anders als zahlreiche ehrverletzende Schmähkommentare – von tagesspiegel.de nicht veröffentlicht. Eine Erklärung für die Unterdrückung der nachfolgend dokumentierten Stellungnahme der Familie wird weder von Alexander Fröhlich selbst, noch von tagesspiegel.de gegeben.

Der im Tagesspiegel Forum nicht freigeschaltete Kommentar der Familie im Wortlaut:

Einige Ergänzungen aus 1. Hand
„Brandenburgs Sicherheitsbehörden bereiten sich auf den Tod des Neonazis und bekanntesten Holocaustleugners der Bundesrepublik Horst Mahler vor.“

Interessant, dass hinter den Kulissen eine solche Unruhe herrscht. Davon kriegen wir, Horst Mahlers Familie, nämlich überhaupt nichts mit. Sowas erfahren auch wir erst aus der Zeitung, von Alexander Fröhlich.

Herr Fröhlich hat heute nicht nur bei den brandenburgischen Sicherheitsbehörden nachgefragt, sondern auch die Familie telefonisch kontaktiert und in einem längeren Gespräch jede Menge Informationen aus 1. Hand erhalten. Brisante Informationen über die Ereignisse der letzten Wochen. Informationen, die 1. leicht nachprüfbar und 2. von öffentlichem Interesse sind. Informationen, die auf schwerste Rechtsbrüche der Justizbehörden und – besonders pikant – des Pflichtverteidigers zum Nachteil Horst Mahlers hinweisen.

Nichts davon findet Erwähnung in Fröhlichs Berichterstattung. Er hat auch gar nicht nachgefragt. Das hat ihn überhaupt nicht interessiert. Statt dessen hat er sich brennend dafür interessiert, ob und wie die Familie „das zu erwartende Ableben Mahlers“ zu kommunizieren gedenke. Die Frage erschien uns zunächst nur geschmacklos, ihr Hintergrund hat sich uns nicht sogleich erschlossen. Jetzt, nach der Lektüre von Fröhlichs Artikel über die (Vor-) Sorge vor möglichen „rechtsextremen Gedenkaufmärschen“  haben wir verstanden.

Alexander Fröhlich mag das, was er hier abgeliefert hat, „Journalismus“ nennen. Wir nennen es Manipulation.

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