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Mahlers Asylantrag abgelehnt – Genfer Flüchtlingskonvetion für EU Binnenflüchtlinge ausgehebelt
In einem Brief aus der Haft in Ungarn teilt Horst Mahler mit:
Heute am 23. Mai 2017 wurde mir von einer Vertreterin der ung. Asylbehörde eröffnet, dass mein Asylantrag ohne sachliche Prüfung der Ablehnung unterliegt, da es nach den EU Bestimmungen kein Asyl für EU Bürger geben darf. Sie stimmte mir zu, dass die Genfer Flüchtlingskonvention insoweit ausgehebelt sei.
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