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Brandenburger Justiz: Mahler soll Antrag auf Haftentlassung zurückziehen

Offenbar wünscht sich die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Potsdam eine bessere Kooperation des Gefangenen Horst Mahler bei dem Vorhaben, seine Haftzeit über das nach §57 StGB unerlässliche Maß hinaus zu verlängern. Anders lässt sich jedenfalls das Ersuchen der Kammer schwer erklären, Horst Mahler möge doch bitte seinen Antrag auf sofortige Haftentlassung (nach Erreichen der Halbstrafen-Marke) zurückziehen. Die Hälfte der Gefängnisstrafe von insgesamt 10 Jahren und zwei Monaten  war bereits am 29. März 2014 verbüßt.

Müssen bei der Halbstrafenregelung (§57, Abs 2 StGB) noch „besondere Umstände“ für eine Haftentlassung vorliegen – das fortgeschrittene Alter eines Häftlings, Horst Mahler ist 79, ist ein solcher Umstand – werden langjährige Strafen regelmäßig nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt. Als voraussichtlicher „gemeinsamer 2/3 Termin“ wird von der Justiz selbst der 8. August 2015 angegeben (nach meiner Berechnung wäre er spätestens im November 2015 fällig). Aber auch diese Regelung soll im Fall Horst Mahler allem Anschein nach ausgehebelt werden. Eine Entlassung nach zwei Dritteln kommt nämlich nicht in Frage, wenn in der Bewährungszeit die Möglichkeit einer erneuten Haftstrafe besteht. Genau diese Absicht scheint die brandenburgische Justiz mit dem Strafverfahren wegen der Veröffentlichung von Horst Mahlers Buch „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ im Sinn zu haben, denn seit mittlerweile über einem Jahr verschleppt sie die Eröffnung der Verhandlung.

Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier ein in der Sache aussichtsloses Verfahren missbraucht wird, um die nach dem Gesetz gebotene Haftentlassung Horst Mahlers zu hintertreiben.

Setzt man im brandenburgischen Justizministerium auf eine „biologische Lösung“ des Falls Horst Mahler?

Im folgenden dokumentieren wir die (geharnischte) Absage Horst Mahlers an das groteske Ansinnen der Strafvollstreckungskammer des Potsdamer Landgerichts

Mit Schreiben vom 17.04.2015 legen Sie mir nahe meinen Antrag auf sofortige Haftentlassung wegen Aussichtslosigkeit zurückzunehmen. Den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun. Die vermeintliche Aussichtslosigkeit begründen Sie mit der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen meines in der Haft verfassten Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ und dessen Veröffentlichung im Internet am 24.03.2014 Anklage vor dem Landgericht Potsdam erhoben hat.

Sie haben kraft Ihrer richterlichen Unabhängigkeit völlig eigenständig den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln und rechtlich zu beurteilen. Die sofortige Haftentlassung nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der verhängten zwölfjährigen Freiheitsstrafe wäre bei Anwendung der üblichen Maßstäbe längst beschlossene Sache, wenn man sich die Buchveröffentlichung hinwegdenkt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Cottbus ist offensichtlich haltlos. Die zuständige Strafkammer ist mit dem Fall Mahler offensichtlich „nicht glücklich“. Sie hat die Anklage bis heute nicht zugelassen. Nach einem Richterwechsel in der Person des Vorsitzenden hat die Kammer versucht unter Außerachtlassung der gesetzlichen Voraussetzungen den Angeschuldigten zu psychiatrisieren. Dieser hat daraufhin die Richter der Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der entsprechende Antrag ist am 20. oder 21.2.2015 bei der Strafkammer eingegangen. Dadurch ist Verfahrensstillstand eingetreten, da über den Antrag bis heute nicht entschieden ist.

Die Unschlüssigkeit des Anklagevorwurfs habe ich im Zwischenverfahren in der ausführlichen Schutzschrift vom 18. Mai 2014 und ergänzend dazu im Entwurf eines Klageerzwingungsverfahrens gegen die Beteiligten Staatsanwälte wegen des Verdachts der Verfolgung eines Unschuldigen aufgezeigt. Über den Haftentlassungsantrag kann ohne Auswertung der Strafverfahrensakte des Landgerichts Potsdam nicht – jedenfalls nicht fehlerfrei – entschieden werden. Eine Rücknahme meines Haftentlassungsantrages kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil keine Gelegenheit verpasst werden darf, die mit meinem Fall befasste Justiz auf den Prüfstand zu stellen. Die Verhältnisse in unserem Lande werden nicht so bleiben wie sie sind. Wenn die Wende kommt werden viele Namen verbrennen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Mahler

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Kategorien:Uncategorized
  1. Galileo
    7. November 2015 um 2:25 pm

    Ich wollte Spenden, das eingerichtete Konto ist erloschen. Geld kam zurück.
    hätte ich mir denken können!!Was tun?Galileo

  1. 27. Mai 2015 um 10:49 pm
  2. 3. Juni 2015 um 6:17 pm

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