Fuss amputiert – Mahlers Zustand nach Operationen stabil
Nachdem am Montag bei einer ersten Operation an Horst Mahlers linkem Fuss festgestellt wurde, dass dieser infolge einer Sepsis und einem Erysipel (Wundrose) am Unterschenkel bereits abgestorben war, wurde am heutigen Dienstag in einer weiteren Operation der Fuss und ein Teil des Unterschenkels amputiert.
Mahler hat die Operation nach Mitteilung seiner Familie gut überstanden. Sein Zustand ist stabil.
Horst Mahler war am 29. Juni in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg zusammengebrochen. Zunächst war Mahler in das der JVA benachbarte Asklepios Klinikum gebracht worden. Die Justizverwaltung bestand jedoch auf die erneute Inhaftnahme des Erkrankten und veranlasste bereits einen Tag darauf die Verlegung in die Haftstation des städtischen Krankenhauses Brandenburg, wo er trotz der zu dieser Zeit herrschenden heissen Witterung in einem nicht klimatisierten Krankenzimmer eingeschlossen und mit einem absoluten Besuchsverbot belegt wurde. Begründet wurde dies mit der von den Anstaltsärzten der JVA attestierten, vermeintlich deutlichen Besserung seines Gesundheitszustands, der eine baldige Rückverlegung in den Regelvollzug erwarten liesse.
Nur zwei Tage später wurde Mahler nach Intervention der behandelnden Ärzte des Klinikums wegen einer erheblichen Verschlechterung des Zustands seines linken Beins auf eine Intensivstation der medizinischen Fachabteilung verlegt. Nach anfänglichen Komplikationen konnte der entzündliche Prozess eingedämmt werden, so dass weitere therapeutische Massnahmen ergriffen werden konnten, in deren Folge die Unabwendbarkeit der Amputation des Fusses festgestellt wurde.
Gegenwärtig prüft die Haftanstalt, ob wegen Horst Mahlers Gesundheitszustand eine Haftunterbrechung zu beantragen ist oder eine erneute Verhaftung angeordnet wird.
Mahlers Zustand weiter sehr ernst – In medizinische Fachabteilung verlegt
Nach dem Erscheinen erster Presseberichte über die Erkrankung Horst Mahlers veranlasste die Anstaltsleitung der JVA Brandenburg am gestrigen Dienstag eine erste Erleichterung des Haftregimes: Mahler wurde aus dem überhitzten, unklimatisierten Krankenzimmer, in das er eingeschlossen war, in ein größeres, etwas besser ausgestattetes Zimmer verlegt. Auch das rigide Besuchsverbot wurde dahingehend gelockert, daß seiner Ehefrau das Recht auf mehrmaligen Besuch während der Woche eingeräumt wurde.
Mahler leidet u.a. an den Folgen einer akuten Sepsis, die möglicherweise von einer Wundrose (Erysipel) herrührt, die sein linkes Bein befallen hat. Ursache der Erkrankung ist ein unzureichend behandelter Diabetes.
Wegen des nach wie vor besorgniserregenden Zustands wurde Mahler am heutigen Mittwoch aus der Haftabteilung des städtischen Klinikums Brandenburg in eine medizinische Fachabteilung verlegt, die nicht zur JVA Brandenburg gehört. Dort haben Familienangehörige nahezu normale Besuchsmöglichkeiten, wie sie in Krankenhäusern üblich sind.
Die Infektion des linken Beins ist nach Einschätzung der Ärzte zwar nicht unmittelbar lebensgefährlich, jedoch ist das Erysipel augenscheinlich fortschreitend, so dass die Gesamtsituation weiterhin sehr ernst ist und einen tödlichen Ausgang möglich erscheinen lässt.
Pressemitteilung der Familie von Horst Mahler
Horst Mahler lebensgefährlich erkrankt – JVA Brandenburg verhängt Kontaktsperre
Horst Mahler, 79, wurde am vergangenen Dienstag, dem 29.06.2015 mit schwersten, akut lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen von der JVA Brandenburg, wo er im geschlossenen Vollzug eine mehr als 10-jährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung absitzt in das der JVA benachbarte Asklepios Klinikum eingeliefert. Zunächst bestand Verdacht auf einen Schlaganfall. Es stellte sich jedoch heraus, dass er an einer schweren Sepsis leidet. Er wurde sofort auf die Intensivstation gebracht, da akute Lebensgefahr bestand. Sein Zustand konnte zwar stabilisiert werden, die gegebenen Antibiotika hatten nach 24 Stunden eine leichte Besserung der Blutwerte bewirkt, der Gesamtzustand blieb aber weiterhin kritisch.
Die leichte Besserung wurde von der Anstaltsleitung der JVA zum Vorwand genommen, Mahler am gestrigen Donnerstag aus dem Asklepios Klinikum in die sog. Bettenabteilung des Haftkrankenhauses der JVA zu verbringen. Dieser drastische Schritt kam für seine Familie völlig überraschend. Im Asklepios Klinikum war es den Familienangehörigen zunächst möglich, ihn ohne bürokratischen Aufwand mehr oder weniger spontan auf der Intensivstation zu besuchen.
Durch die Verlegung ins Haftkrankenhaus ist jeglicher Kontakt seiner Familie zu Horst Mahler abgeschnitten. Es besteht absolutes Besuchsverbot und auch telefonischer Kontakt ist untersagt. Der Hinweis auf die Möglichkeit Briefe zu schreiben ist angesichts seines Zustands wohl nur als theoretisch zu werten und entbehrt nicht eines gewissen Zynismus. Der ärztliche Bericht zur Verlegung ins Haftkrankenhaus wird der Ehefrau Horst Mahlers, die über eine notariell beglaubigte Generalvollmacht sowie eine Patientenvollmacht verfügt, trotz dringender Aufforderung, weder von der Asklepios-Klinik, noch von der JVA Brandenburg ausgehändigt.
Bei der Familie ist das Lagebild entstanden, dass die Anstaltsleitung offen feindselig agiert und Horst Mahler gezielt in eine Situation der Isolation und Wehrlosigkeit versetzt hat. In dieses Bild passt die aktuelle, sehr aggressive Stellungnahme der Anstaltsleitung gegen eine mögliche Aussetzung der Strafe nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Justiz seit einiger Zeit generell eine Linie der Nichtbeachtung von Mahlers Eingaben, Klagen und Beschwerden verfolgt – es erfolgt schlicht keine Reaktion.
Wir als Familie fordern die unverzügliche Untersuchung Mahlers durch eine unabhängige Ärtzekommission mit dem Ziel der Feststellung der Haftunfähigkeit und der sofortigen Aussetzung des Vollzugs.
Berlin/ Klein Machnow, 03.07.2015
Mahler überraschend von Intensivstation ins Haftkrankenhaus verlegt
Trotz seines nach wie vor kritischen Gesundheitszustands wurde Horst Mahler am Donnerstag überraschend von der Intensivstation des Asklepios Klinikums in das Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg verbracht. Mahler leidet an einer aktuen Sepsis, die Folge eines unzureichend behandelten Diabetes ist. Bereits am Mittwoch gab es Hinweise darauf, dass die Anstaltsleitung der JVA Brandenburg den Gefangenen schnellstmöglich aus dem zivilien Asklepios Klinikum ins Haftkrankenhaus der JVA Brandenburg verlegen wollte. Nur durch Intervention beim Vollzugsleiter konnte durch Hinweis auf den lebensbedrohlichen Zustand der Erkrankung die sofortige Verlegung abgewendet werden. Während im Asklepios Klinikum Angehörige die Möglichkeit hatten Mahler am Krankenbett zu besuchen, gilt im Haftkrankenhaus ein absolutes Besuchsverbot. Auch Telefongespräche sind nicht möglich. Es ist derzeit unklar, wann Mahler das Haftkrankenhaus verlassen kann.
Mahlers Bruder fordert Feststellung der Haftunfähigkeit
Die folgende Nachricht erreichte uns heute von Horst Mahlers Bruder Klaus Mahler:
Gesendet: Dienstag, 30. Juni 2015 um 17:25 Uhr
Von: „Klaus Mahler“
An: „Klaus Mahler“
Betreff: Gesundheitszustand von HORST MAHLER
Ich komme gerade von einem Besuch meines Bruders Horst Mahler aus der Intensivstation
der Äskulap-Klinik Brandenburg zurück.
Er wurde gestern am 29.Juni.2015 mit akuten Beschwerden aus dem Regelvollzug der JVA Brandenburg
dorthin verlegt.
Ich fand ihn mit ganz erheblichen und gefährlichen Gesundheitsproblemen behaftet vor.
Er leidet an einer diabetischen Angiopathie der Beine mit beginnender Gangrän.
(Massiv geschwollene Beine mit beginnenendem Wundbrand).
Nach meiner Ansicht ist er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr haftfähig.
Wenn er sich anfänglich gegen eine Klinikeinweisung gesträubt hat (er nimmt auf seinen Zustand
keine Rücksicht), so ist er doch zu der Einsicht gekommenn, daß ein schwerkranker oder gar
toter Mann seiner Sache nichts nützen kann und beugt sich der medizinischen Notwendigkeit.
Ich fordere daher, daß eine neutrale Ärztekommission seine Haft(un)fähigkeit beurteilen soll.
Klaus Mahler
Wittenbergplatz 5-6
10789 Berlin
Update: Horst Mahlers Zustand nach akuter Blutvergiftung stabil
Nach Aussage der behandelnden Ärzte am Asklepios Klinikum in Brandenburg ist der Zustand von Horst Mahler weiterhin ernst, aber stabil. Während der letzten Nacht ist keine Verschlechterung eingetreten.
Horst Mahler war am frühen Dienstag Nachmittag wegen akuter gesundheitlicher Probleme ins Asklepios Klinikum in Brandenburg eingeliefert worden, wo eine schwere Blutvergiftung (Sepsis) diagnostiziert wurde.
Nach Angaben aus dem Familienkreis ist Mahlers Erkrankung wohl Folge eines unzureichend behandelten Diabetes, des haftbedingten Bewegungsmangels, der ungeeigneten Ernährung und möglicherweise auch der suboptimalen Gesundheitsversorgung in der Haftanstalt. Mahler liegt momentan in kritischem Zustand unter ständiger Bewachung auf der Intensivstation des Klinikums. Ein offizieller ärztlicher Befund steht noch aus.
Bundesprüfstelle bricht Anhörung ab – Mahlers Buch nicht auf dem Index
Die für den vergangenen Donnerstag, den 11. Juni, vor dem 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angesetzte Anhörung im Rahmen des Indizierungsverfahrens gegen Horst Mahlers Buch „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ wurde überraschend ergebnislos abgebrochen.
Obwohl das Gremium vollzählig zusammengetreten war, fand weder die geplante Anhörung noch eine Diskussion statt. Nach den Worten der Vorsitzenden, Elke Monnsen-Engberding, will die Bundesprüfstelle vor der endgültigen Entscheidung über eine mögliche Indizierung den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, das in dieser Sache gegen Mahler wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Landgericht Potsdam anhängig ist.
Die Vorstizende betonte, dass Mahlers Buch gegenwärtig nicht indiziert und somit frei zugänglich sei.
Mahlers Buch soll auf den Index – Verhandlung am Donnerstag
Am kommenden Donnerstag, den 11. Juni 2015 verhandelt das „12er-Gremium“ der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz bei der bayerischen Landeszentrale für neue Medien, das von Horst Mahler in der Haft verfasste Buch „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ auf den Index zu setzen. Die Bundesprüfstelle beabsichtigte zunächst, Mahlers Buch im „vereinfachten Verfahren“, also ohne Anhörung und inhaltliche Befassung zu indizieren. Gegen diesen Versuch eines handstreichartigen Verbots (die Widerspruchsfrist betrug lediglich eine Woche, was auch ohne die Einschränkungen der Gefängnishaft kaum Zeit für eine wirksame Gegenwehr lässt) machte Mahler Einwendungen geltend (2. August 2014) und stellte Antrag auf Verhandlung vor dem 12er-Gremiums (30. Oktober 2014), die nun am kommenden Donnerstag statfinden wird.
Bei der Anhörung wird Mahlers Buch verteidigt werden vom emeritierten Pfarrer Friedrich Bode aus Jeddingen, einem Mitgründer der Grünen und Gerard Menuhin, dem Sohn des weltbekannten Violinvirtuosen Yehudi Menuhin.
Die Verhandlung findet statt am
Donnerstag, den 11. Juni 2015 ab 11.30 Uhr.
Sitzungsort ist Bonn-Duisdorf, Rochusstraße 10
im Dienstgebäude des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Haus N – 1.OG – Raum 125
(Eingang über Pforte Haus A)
Sorge um Gesundheitszustand: Offener Brief von Horst Mahlers Bruder
Offenbar gibt es Probleme mit dem gesundheitlichen Zustand des 79-jährigen Horst Mahler, die infolge der langen Haftzeit entstanden sind. Die Probleme scheinen so ernst zu sein, dass sich Horst Mahlers Bruder Peter mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit wendet und gegen die „nicht-Entscheidung“ des Antrags auf vorzeitige Haftentlassung (s. Bericht in diesem Blog) protestiert.
Mahler war bereits von 2011 bis 2013 wegen gesundheitlicher Probleme in den offenen Vollzug der JVA Brandenburg verlegt worden. Nach der Veröffentlichung seines Buches „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ wurde Mahler in den Regelvollzug zurückverlegt (und eine weitere Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn erhoben).
Nachfolgend der Text von Peter Mahlers offenem Brief im Wortlaut (das im Brief erwähnte kuriose Schreiben des Landgerichts Potsdam, mit dem Mahler aufgefordert wird, seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückzuziehen ist hier dokumentiert).
Brandenburger Justiz: Mahler soll Antrag auf Haftentlassung zurückziehen
Offenbar wünscht sich die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Potsdam eine bessere Kooperation des Gefangenen Horst Mahler bei dem Vorhaben, seine Haftzeit über das nach §57 StGB unerlässliche Maß hinaus zu verlängern. Anders lässt sich jedenfalls das Ersuchen der Kammer schwer erklären, Horst Mahler möge doch bitte seinen Antrag auf sofortige Haftentlassung (nach Erreichen der Halbstrafen-Marke) zurückziehen. Die Hälfte der Gefängnisstrafe von insgesamt 10 Jahren und zwei Monaten war bereits am 29. März 2014 verbüßt.
Müssen bei der Halbstrafenregelung (§57, Abs 2 StGB) noch „besondere Umstände“ für eine Haftentlassung vorliegen – das fortgeschrittene Alter eines Häftlings, Horst Mahler ist 79, ist ein solcher Umstand – werden langjährige Strafen regelmäßig nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt. Als voraussichtlicher „gemeinsamer 2/3 Termin“ wird von der Justiz selbst der 8. August 2015 angegeben (nach meiner Berechnung wäre er spätestens im November 2015 fällig). Aber auch diese Regelung soll im Fall Horst Mahler allem Anschein nach ausgehebelt werden. Eine Entlassung nach zwei Dritteln kommt nämlich nicht in Frage, wenn in der Bewährungszeit die Möglichkeit einer erneuten Haftstrafe besteht. Genau diese Absicht scheint die brandenburgische Justiz mit dem Strafverfahren wegen der Veröffentlichung von Horst Mahlers Buch „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ im Sinn zu haben, denn seit mittlerweile über einem Jahr verschleppt sie die Eröffnung der Verhandlung.
Der Verdacht liegt auf der Hand, dass hier ein in der Sache aussichtsloses Verfahren missbraucht wird, um die nach dem Gesetz gebotene Haftentlassung Horst Mahlers zu hintertreiben.
Setzt man im brandenburgischen Justizministerium auf eine „biologische Lösung“ des Falls Horst Mahler?
Im folgenden dokumentieren wir die (geharnischte) Absage Horst Mahlers an das groteske Ansinnen der Strafvollstreckungskammer des Potsdamer Landgerichts Weiterlesen …